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FÜNF KRITERIEN FÜR BARRIEREFREIHEIT:

WEBSEITE CHECKLISTE

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind Unternehmen bis Juni 2025 aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Richtlinien für ein digitales, barrierefreies Nutzererlebnis zu schaffen. Um Wahrnehmungseinschränkungen entgegenzuwirken, stellen wir Ihnen die fünf wichtigsten Kriterien für eine barrierefreie Webanwendung vor.

GESETZLICHE GRUNDLAGE

Das Thema Inklusion in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit wurde vom Gesetzgeber im Mai 2021 im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt und ist bis Juni 2025 umzusetzen. Im Rahmen dieses Gesetzes werden Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen, unter anderem Anbieter von Webseiten und Apps verpflichtet, gleichwertige Bedingungen und Erlebnisse für Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen zu gewährleisten. Als Grundlage dient die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0), die die Richtlinien für ein barrierefreies Nutzererlebnis beschreibt.

DIE VIER WAHRNEHMUNGSPRINZIPIEN

Unsere Checkliste für die digitale Barrierefreiheit fußt auf den folgenden Wahrnehmungsprinzipien. Diese sollen sicherstellen, dass Inhalte für Menschen mit unterschiedlichen Wahrnehmungseinschränkungen Webinhalte zugänglich werden. Diese vier Hauptwahrnehmungsprinzipien sind in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consotriums (W3C) festgelegt worden, die gleichzeitig die international anerkannte Richtlinie zur Gestaltung barrierefreier digitaler Inhalte ist. 

WAHRNEHMBARKEIT (PRECEIVABLE):

Dieses Prinzip besagt, dass Informationen und Benutzerschnittstellen so gestaltet sein sollten, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Das beinhaltet die Bereitstellung von Alternativen für nicht-textuelle Inhalte wie Bilder oder Audiodateien, damit auch Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen die Informationen erfassen können.

BEDIENBARKEIT (OPERABLE):

Digitale Inhalte müssen bedienbar sein, unabhängig von der Art der Beeinträchtigung. Das bedeutet, dass Nutzer mit unterschiedlichen motorischen Fähigkeiten die Website problemlos navigieren und interagieren können. Zum Beispiel sollten Links und Schaltflächen ausreichend groß sein, um auch mit assistiven Technologien leicht angeklickt zu werden.

VERSTÄNDLICHKEIT (UNDERSTANDABLE):

Die Benutzerschnittstellen und Informationen sollten klar und verständlich sein. Nutzer müssen in der Lage sein, den Inhalt zu verstehen und zu bedienen. Beispielsweise sollten Formulare gut strukturiert sein, Fehlermeldungen verständlich und eindeutig formuliert werden.

ROBUSTHEIT
(ROBUST):

Die digitalen Inhalte sollten robust genug sein, um auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Technologien korrekt dargestellt und interpretiert zu werden. Dies trägt zur Zukunftssicherheit der Inhalte bei, da Technologien und Geräte ständig weiterentwickelt werden.

DIE FÜNF WICHTIGSTEN KRITERIEN FÜR EINE BARRIEREFREIE WEBSITE

NAVIGATION UND STRUKTUR

  •   Konsistente Navigation: Eine konsistente Navigation ermöglicht allen Nutzern einen schnellen und einfachen Zugang zu den Websiteinhalten.

  • (HTML) Struktur für assistive Technologien und Tastatur schaffen (Bedienbarkeit ohne Maus): Struktur durch definierte Überschriften, Hervorhebungen im Text, Auszeichnung von Listen und Tabellen: Die technische Struktur der Website muss so aufgebaut sein, dass eine fehlerfreie Ausgabe der Inhalte durch assistive Technologien wie einem Screenreader (eine Software, die Blinden und Sehbehinderten eine alternative Benutzerschnittstelle bietet) oder einer Braillezeile sichergestellt ist.

TEXTALTERNATIVEN ANBIETEN

  • ALT-Texte (Beschreibungen): Bilder und Grafiken sowie Links und Schaltflächen werden im Rahmen der redaktionellen Pflege der Website ausreichend beschrieben oder benannt, sodass bei der Ausgabe durch den Screenreader alle vorhandenen Informationen ausgegeben werden und Interaktionen eindeutig kommuniziert sind.

  • Untertitel in Videoinhalten: Untertitel in Videos ermöglichen sowohl gehörlosen Menschen als auch Menschen in einer lauten Umgebung den Zugang zu den Inhalten. 

  • Transkript von Audiodateien: Die Bereitstellung eines Transkripts unterstützt ebenfalls Gehörlose sowie Menschen in lauter Umgebung dabei, sich den Inhalt zu erschließen.

  •  Fehlermeldung (in Formularen): Eine Fehlermeldung in einem Formular muss in Textform beschrieben werden, da für blinde und seheingeschränkte Menschen eine farbliche Kennzeichnung nicht genügt.

FARBEN

  • Kontraste Text-Hintergrund: Wenn Text- und Hintergrundfarbe sich in der Helligkeit zu sehr ähneln, leidet die Lesbarkeit. Alle Nutzer profitieren von guten Kontrasten. 

  • Kontraste Grafiken-Hintergrund: Auch Grafiken und grafische Bedienelemente müssen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund aufweisen, damit sie erkannt und nutzbar werden.

  • Ohne Farben nutzbar: Die Informationen auf einer Website müssen auch ohne Farben unmissverständlich erfasst werden können. Fehlsichtige Personen benötigen eine alternative Darstellung zu Farben.

TEXTE

  • Vergrößerung von Text auf 200%: Der Nutzer soll die Schriftgröße nach seinen Bedarfen anpassen können. Bei einer Vergrößerung um 200% muss sich das Layout der Website entsprechend anpassen, es dürfen keine Inhalte oder Funktionen der Seite verloren gehen.

  • Keine Schriftgrafiken verwenden: Texte, die in Form von Grafiken auf der Website eingefügt werden, können vom Screenreader nicht ausgelesen werden. Blinde und seheingeschränkte Personen haben somit keinen Zugriff auf die Information.

  • Einfache Sprache (ist nicht leichte Sprache): Für ein gutes Verständnis der Inhalte sollen komplizierte Sätze vermieden und Fremdworte oder Fachvokabular erklärt werden.

BEWEGTE INHALTE

  • Kontrolle über bewegte Inhalte: Der Nutzer braucht die Kontrolle über bewegte Inhalte. Diese werden entweder nur fünf Sekunden abgespielt oder sind aktiv abschaltbar.
     

FAZIT

Die barrierefreie Gestaltung von Websites ist keine optionale Entscheidung, sondern gesetzlich festgelegt, um eine inklusive Zugänglichkeit für alle Nutzer sicherzustellen. 

Angesichts der ab Juni 2025 geltenden gesetzlichen Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Produkten ist es ratsam, bereits jetzt mit diesem Prozess zu beginnen, um rechtzeitig konforme Lösungen zu implementieren. Die Barrierefreiheit ist ein umfassender Prozess, der nicht nur die Konzeption, sondern auch die technische Entwicklung und die redaktionelle Gestaltung einer Website betrifft. Die erforderlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit tragen dazu bei, Hindernisse für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen abzubauen. Gleichzeitig führen sie zu einer verbesserten Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher Ihrer Website. 

 

Barrierefreiheit beginnt mit dem Bewusstsein, Hürden abzubauen und digitale Produkte für alle Nutzergruppen zugänglich und nutzbar zu machen. Wir als Full-Service Agentur unterstützen Sie dabei, Ihre individuellen Anforderungen in diesem Kontext zu erheben und ein Konzept für eine gelungene Benutzerführung zu entwickeln. Wir arbeiten in Ihrem Design und setzen die technische Entwicklung systemspezifisch um. Dazu gehört natürlich auch ein entsprechendes Testing.

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Grant McGillivray

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„Wir gehen an jedes Projekt und jede UX-Herausforderung mit prozessorientierter Intention heran, um die von uns geschaffenen Identitäten und Erfahrungen zu vermitteln. Wir bemühen uns um eine Arbeit, die zum Handeln anregt und Ergebnisse erzeugt. Wollen Sie eine größere Wirkung erzielen? Wir helfen Ihnen gerne.“